Lohnnebenkosten-Ersparnis

Steuer- und sozialabgabenfreie
Vermögensbildung in Ihrer Hand

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!“
Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965

§8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist hier besonders interessant, wenn man damit auch noch ein kleines Vermögen ansparen kann.

Dieser Paragraph gewährt Ihnen für Sachbezüge eine Freigrenze von derzeit 44,00 € im Monat. Zwar gehören alle Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis zum sogenannten „steuerpflichtigen Arbeitslohn“, jedoch mit kleinen, wie oben erwähnten Ausnahmen.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von Sachbezügen. Hier gibt es viele Varianten, von der Tankkarte mit Tankguthaben über Einkaufsguthaben, Kindergarten-zuschuss, Warengutscheine oder Firmenrabatte u.v.m.
Allen gemeinsam ist, dass die monatlichen Wertzuwendungen pro Mitarbeiter/ Mitarbeiterin einen Betrag von EUR 44,00 nicht überschreiten dürfen, damit für diese Gaben von den Finanzämtern keine Steuern berechnet werden.

Steuerfreier Sachbezug 44 Euro - ideal für Arbeitnehmer
mehr dazu: https://youtu.be/Fnl1q6iq67E

Sachbezüge in Höhe von EUR 44,00 pro Monat können vom Arbeitgeber steuerfrei
gegeben werden

  • Einzigartig: Steuerfrei rein und steuerfrei raus – sowohl die Einzahlung durch den
    Arbeitgeber ist steuerfrei als auch die Veräußerung der Erträge durch den
    Arbeitnehmer nach 12 Monaten Haltefrist. Durch die Steuerersparnis entsteht mehr
    Kapital für den Kauf von Sachwerten und das Steigern von Werten zur Verfügung.
  • Gegenüber dem reinen Konsum Sachwert üblicher Sachwertvereinbarungen mit
    Arbeitgebern erhalten Arbeitnehmer zum Beispiel ein eigenes, mindestens Wert
    erhaltendes Sachbezug Depot
  • Durch ein Sachbezug Depot können Sie schon mit Kleinstbeträgen einen wertvollen
    Edelmetallbestand aufbauen

Die Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Mit einem Sachbezug Depot können Arbeitgeber helfen, für Mitarbeiter echte Werte
    aufzubauen
  • Arbeitgeber können dadurch Mitarbeiter binden, ihnen zeigen, dass sie ihre Leistung
    schätzen und signalisieren, dass sie an einer langfristigen Zusammenarbeit
    interessiert sind
  • Mit dem Sachbezug Depot unterstützen Arbeitgeber nachhaltig ihre Mitarbeiter und
    zeigen Verantwortung über weitere Leistungen, von denen Mitarbeiter profitieren

Wir haben uns von einer renommieren Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigen lassen, dass Edelmetalle steuer- und sozialversicherungsfrei unter die Vergütungsvorschrift des §8 Abs. 2 EstG fallen. Sie haben somit die Möglichkeit aus einer Steuerersparnis langfristig ohne finanziellen Mehraufwand etwas für ihre Vorsorge zu tun. Nutzen Sie Ihre Chance, vereinbaren Sie einen Termin mit uns - gehen Sie dazu auf TEAM oder klicken auf ein Bild, so wählen Sie Ihren Ansprechpartner.
Erfahren Sie, wie auch Sie  von dieser Möglichkeit profitieren. 

Oliver Hagen
Penshorn
Leonel da Costa

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