Lebensversicherungen

Nachrechnen lohnt sich

Mehr als 65 % aller Lebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 haben eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung erhalten und können nach Gerichtsurteilen des BGH rückabgewickelt werden.

Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft keine Abschluss- und Stornokosten berechnen darf und Ihnen zusätzlich zu den eingezahlten Beiträgen eine Nutzungsentschädigung auszahlen muss.

Betroffen sind sowohl gekündigte, laufende als auch regulär abgelaufene Lebens- oder Rentenversicherungen.

Aber es lohnt sich auch unter anderen Gesichtspunkten Ihre klassische Lebens- und Rentenversicherung, fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung zu begutachten. Denn durch vielerlei neuer Gesetze ist Ihr Erspartes eventuell gefährdet.

Was ist zu tun? Wie funktioniert das? Was ist zu beachten? Wo sind die "Stolperstellen"? Welche Kosten entstehen?
All das erfahren Sie kompakt innerhalb unserer einstündigen Beratung, in einem unserer Seminare oder in unserem Online-Training.

Möchten Sie mehr zu diesem brisanten Thema erfahren , lesen Sie hier mehr >> weiterlesen <<

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von assets.klicktipp.com zu laden.

Inhalt laden

Die Frage, die sich stellt, bieten Lebensversicherungen noch eine sichere Altersvorsorge?
Die Versicherungsbranche lässt sich immer wieder neue Modelle ein-fallen, um die drohende Altersarmut in den Griff zu bekommen. Neue Policen garantieren heute lediglich den eingezahlten Beitrag. Berücksichtigt man die gern vergessene Inflation, welche die Kaufkraft massiv reduziert, stellt man fest, dass hier leider keine sinnvolle Alternative offeriert wird.

Diese Informationen finden Sie in den Medien! Klicken Sie auf den dunkelroten Text und Sie werden zum Artikel weitergeleitet

Sie möchten Ihr Geld vermehren? Wir helfen Ihnen dabei!